Wir setzen Erb- und Pflichtteilsansprüche durch und bieten unsere Hilfe bei der Abwehr von Erbansprüchen sowie in Ihrer Erbauseinandersetzung an. Auch für den Entwurf Ihres Testaments, Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zur Seite.
Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977).
Bei nachfolgenden erbrechtlichen Beratungsschwerpunkten stehen wir Ihnen gern zur Seite: