Wir beraten und vertreten Sie sowohl auf dem Gebiet des Verkehrszivilrechts als auch in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Rahmen des Verkehrszivilrechts liegt in der Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.
Im Rahmen unserer gerichtlichen Tätigkeit steht die konsequente Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie die Abwehr der gegen Sie erhobenen Ansprüche für uns an erster Stelle.
Auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren als Berater und Verteidiger zur Verfügung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
sind:
Schadensersatzforderung • Geschwindigkeitsverstöße • Abstandsdelikte • Rotlichtverstöße • Fahrzeug-Betriebserlaubnis • Alkoholfahrt • Unfallflucht • Gefährdung
des Straßenverkehrs • Nötigung • Fahrerlaubnis