Strafrecht

Nemo tenetur se ipsum acusare - Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten 

Das Strafrecht dient der Verfolgung von Taten, welche gegen die unterschiedlichen Rechtsgüter (zum Beispiel: der Körper, das Leben, das Eigentum, die Ehre, die freie Willensbildung von anderen Personen) begangen werden.

Nach einem Ermittlungsverfahren, in welchem von der Polizei Beweise für die Straftat gesucht werden, schließt sich häufig ein Strafverfahren an, in welchem von den Richtern geklärt wird, welche Strafe verhängt werden soll. Bei nicht schwerwiegenden Straftaten kann auch ein Strafbefehl erlassen werden.

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. 


STRAFRECHT NEWS
STRAFRECHT NEWS
617 Seiten Anklage, 260 Zeugen und eine neue Halle: "Reichsbürger"-Prozess vor dem OLG Frankfurt ist ein Mammutprojekt (Do, 16 Mai 2024)
Am Frankfurter Stadtrand wurde eigens eine neue Halle gebaut: Dort beginnt am Dienstag der Mammutprozess gegen die "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Sie wollten die staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam stürzen.
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Verurteilung wegen Verwendung einer SA-Parole: Höcke legt Revision ein (Thu, 16 May 2024)
Das LG Halle verurteilte Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe, weil er eine verbotene SA-Parole in einer Rede verwendet hatte. Jetzt hat sein Anwalt Revision eingelegt. Der Fall geht damit zum BGH.
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NS-Kennzeichen und Parolen im Strafrecht: Die Tabuisierung der Symbole (Wed, 15 May 2024)
AfD-Politiker Björn Höcke wurde wegen Verwendung der SA-Losung "Alles für Deutschland" verurteilt. Er habe sich gem. § 86a StGB strafbar gemacht, entschied das LG Halle. Christian Rath erläutert, was hier bestraft wird.
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Rechtsanwalt Dipl. Jur.

Michał Jędrzejewski       
          

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